MIETVERTRAG FÜR PKW-ANHÄNGER
§ 1 Vertragsparteien
Vermieter:
Name / Firma:
Straße, Hausnr.:
PLZ, Ort:
Telefon:
Mieter:
Name, Vorname:
Straße, Hausnr.:
PLZ, Ort:
Telefon:
Personalausweis-Nr.:
§ 2 Mietobjekt
Der Vermieter vermietet an den Mieter folgenden PKW-Anhänger:
Hersteller / Typ:
Amtliches Kennzeichen:
Zul. Gesamtgewicht (kg):
Zubehör (z.B. Netz, Adapter, Schloss):
§ 3 Mietdauer
Mietbeginn (Datum, Uhrzeit): um Uhr
Mietende (Datum, Uhrzeit): um Uhr
Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter zulässig. Bei
verspäteter Rückgabe behält sich der Vermieter vor, eine Nachgebühr zu erheben.
§ 4 Mietpreis und Kaution
Der vereinbarte Gesamtmietpreis beträgt: EUR.
Zusätzlich hinterlegt der Mieter eine Kaution in Höhe von: EUR.
Der Gesamtbetrag von EUR ist bei Übergabe in bar zu entrichten / wurde bereits gezahlt.
§ 5 Zustand und Übergabe
Der Anhänger wird dem Mieter in einem verkehrssicheren, sauberen und unbeschädigten Zustand
(abgesehen von unten notierten Vorschäden) übergeben.
Vorhandene Vorschäden / Mängel:
§ 6 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger pfleglich zu behandeln und die zulässige
Höchstgeschwindigkeit sowie das zulässige Gesamtgewicht strikt einzuhalten.
Die Ladung ist vorschriftsmäßig zu sichern. Für Schäden durch mangelhafte Ladungssicherung haftet
ausschließlich der Mieter.
Fahrten ins Ausland sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Vermieters gestattet.
Der Anhänger darf nicht an Dritte untervermietet oder weitergegeben werden.
§ 7 Haftung und Versicherung
Der Anhänger ist haftpflichtversichert. Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit am Anhänger
entstehenden Schäden (z.B. durch Unfall, unsachgemäße Bedienung, Überladung), die nicht von der
Versicherung gedeckt sind. Ebenso haftet der Mieter für Diebstahl während der Mietzeit. Verwarnungsgelder,
Bußgelder und Mautgebühren, die während der Mietzeit anfallen, trägt in vollem Umfang der Mieter.
§ 8 Verhalten bei Unfällen
Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigen Schäden ist unverzüglich die Polizei zu verständigen und
der Vermieter zu benachrichtigen. Der Mieter darf keine gegnerischen Ansprüche anerkennen.
Ort, Datum
Unterschrift Vermieter
Ort, Datum
Unterschrift Mieter