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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Vermietung von Pkw-Anhängern
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von
Anhängern zwischen [Name des Unternehmens/Vermieters] (im Folgenden „Vermieter“) und dem Mieter.
Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung
ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsabschluss und Fahrzeugübergabe
1. Der Mietvertrag kommt durch die Unterzeichnung des Vertrages durch beide Parteien oder durch eine
schriftliche Bestätigung (auch per E-Mail) des Vermieters zustande.
2. Der Mieter muss bei Übergabe des Anhängers einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass mit
Meldebescheinigung) sowie eine für das jeweilige Zugfahrzeug und den Anhänger gültige Fahrerlaubnis im Original
vorlegen.
3. Der Anhänger wird dem Mieter in einem verkehrssicheren und technisch einwandfreien Zustand übergeben.
Etwaige Vorschäden werden im Mietvertrag oder einem Übergabeprotokoll schriftlich festgehalten.
§ 3 Mietpreis, Kaution und Zahlungsbedingungen
1. Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder den individuell vereinbarten Konditionen.
2. Der Mietpreis ist, sofern nicht anders vereinbart, im Voraus bei Übergabe des Anhängers zur Zahlung fällig.
3. Der Vermieter ist berechtigt, bei Übergabe eine angemessene Kaution in Höhe von [Betrag in Euro] € zu
verlangen. Diese wird bei ordnungsgemäßer und schadenfreier Rückgabe des Anhängers vollständig erstattet.
§ 4 Nutzung des Anhängers und Pflichten des Mieters
1. Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger sorgsam und pfleglich zu behandeln, die technischen Vorschriften und
Betriebsanleitungen zu beachten sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
2. Insbesondere ist der Mieter verantwortlich für:
Die korrekte und sichere Beladung (Ladungssicherung nach StVO/VDI 2700).
Die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts sowie der zulässigen Stütz- und Anhängelasten des
Zugfahrzeugs.
Das ordnungsgemäße Ankuppeln, einschließlich des Anschließens des Abreißseils und der Lichtanlage.
3. Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des
Vermieters gestattet.
4. Eine Weitervermietung oder Überlassung des Anhängers an Dritte ist untersagt.
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§ 5 Rückgabe des Anhängers
1. Der Mietvertrag endet mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Eine Verlängerung bedarf der vorherigen
Zustimmung des Vermieters.
2. Der Anhänger ist zum vereinbarten Zeitpunkt am Geschäftssitz des Vermieters oder am vereinbarten
Rückgabeort besenrein, gereinigt und im gleichen Zustand wie bei der Übergabe (abgesehen von normaler
Abnutzung) zurückzugeben.
3. Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, für jeden angefangenen Tag eine Nutzungsentschädigung
in Höhe des regulären Tagesmietpreises zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 6 Haftung des Mieters und Versicherung
1. Der Anhänger ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haftpflichtversichert. [Optional: Darüber hinaus
besteht eine Teilkasko-/Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von [Betrag] €.]
2. Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle von ihm verschuldeten Schäden am Anhänger sowie für den
Verlust des Anhängers oder seiner Zubehörteile.
3. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (insbesondere bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss,
Überladung oder unzureichender Ladungssicherung) haftet der Mieter unbeschränkt.
4. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Bußgeldern, Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen
Kosten frei, die aufgrund von Verkehrsverstößen während der Mietzeit erhoben werden.
§ 7 Haftung des Vermieters
1. Die Haftung des Vermieters auf Schadensersatz ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt
nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
2. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall des Anhängers entstehen (z. B. entgangener
Gewinn, Verzögerung von Transporten), es sei denn, der Ausfall beruht auf grobem Verschulden des Vermieters.
§ 8 Verhalten bei Unfällen, Pannen oder Diebstahl
1. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden hat der Mieter unverzüglich die
Polizei zu verständigen und den Vermieter zu benachrichtigen.
2. Der Mieter darf gegnerische Ansprüche nicht anerkennen. Er ist verpflichtet, dem Vermieter einen ausführlichen,
wahrheitsgemäßen Unfallbericht unter Angabe der Namen und Anschriften aller beteiligten Personen und Zeugen
sowie der amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge zu erstellen.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Dinslaken, sofern
der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Regelung zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (Salvatorische
Klausel).

[Name des Unternehmens] | [Straße und Hausnummer] | [PLZ und Ort]
Telefon: [Telefonnummer] | E-Mail: [E-Mail-Adresse] | USt-IdNr.: [USt-IdNr.]